Das Thema Sterbehilfe
Der Ansatz und die Leitgedanken der Hospizbewegung stehen für eine ganzheitliche und umfassende Begleitung Schwerstkranker, ohne dass der Sterbeprozess beeinflusst wird. Die Betroffenen werden nicht allein gelassen und erhalten eine menschliche Betreuung.
Hier finden Sie weiterführende Erläuterungen zum Thema Sterbehilfe.
Viele Menschen verbinden mit dem Begriff „Hospiz“ auch den Begriff „Sterbehilfe“. Doch das ist zu differenzieren. Die „ helfende Begleitung beim Sterben“ ist professionelle Pflicht für Pflegende, Ärztinnen und Ärzte, Seelsorgende und alle anderen helfenden Berufe. Sie bemühen sich um die Linderung aller Beschwerden, die Menschen in ihrer letzten Phase das Leben schwer machen: Schmerzen, Atemnot, Durst- und Hungergefühl, Übelkeit und Erbrechen, quälende Angst, Einsamkeit und Unruhe u.v.a. Der Ansatz des Hospizes steht für eine umfassende und menschliche Begleitung Schwerkranker, ohne dass der Sterbeprozess manipuliert wird. Kranke entscheiden selbst, wann sie loslassen wollen und können, werden in diesem Prozess aber nicht alleine gelassen.
Der Hospizgedanke ist nicht zu vereinbaren mit der „aktiven Sterbehilfe“, bei der es um die bewusste Herbeiführung des Todes geht – auf Verlangen des Patienten. Wie in den meisten europäischen Ländern, ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Es gehört zu den Zielen des Hospizes, Bedingungen für Sterbende und ihre Angehörigen zu schaffen, in denen aktive Sterbehilfe gar nicht gewünscht wird.
Eindeutig ist dazu auch die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Die gezielte Tötung eines Menschen in der letzten Lebensphase (ist und bleibt) aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar, auch wenn sie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen, die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung den Weg ebnen, sind ein Irrweg, den die christlichen Kirchen entschieden ablehnen. Sie werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.“ (Stellungnahme der EKD vom 25. Juni 2010)