Aufnahmekriterien

Für die Aufnahme in unserem Haus hat der Gesetzgeber Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen.

  • Vorhandensein einer schweren  Erkrankung, die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
  • Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und -pflegerische Behandlung und Betreuung ist notwendig bzw. durch die Betroffenen erwünscht.
  • Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder Monaten zu rechnen.
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht mehr erforderlich und die ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie kann nicht gewährleistet werden. 
  • Der* Die Betroffene lebt nicht bereits in einem Pflegeheim (Hospizaufnahme nur im Einzelfall).
  • Die Hospizbedürftigkeit ist ärztlich begründet (s. Formular). 
  • fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Aufnahmekriterien