Aufnahmekriterien
Für die Aufnahme in unserem Haus hat der Gesetzgeber Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen.
- Vorhandensein einer schweren Erkrankung, die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
- Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und -pflegerische Behandlung und Betreuung ist notwendig bzw. durch die Betroffenen erwünscht.
- Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder Monaten zu rechnen.
- Eine Krankenhausbehandlung ist nicht mehr erforderlich und die ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie kann nicht gewährleistet werden.
- Der* Die Betroffene lebt nicht bereits in einem Pflegeheim (Hospizaufnahme nur im Einzelfall).
- Die Hospizbedürftigkeit ist ärztlich begründet (s. Formular).
- fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung