Anleitung für Betroffene

Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Hospizbedürftigkeit, die durch ein ärztliches Attest (der Hausärztin oder des Hausarztes oder der behandelnden Krankenhausärztin oder des Krankenhausarztes) bescheinigt werden muss (eine Vorlage ist hier hinterlegt). Ebenso ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Auf dieser Grundlage kann die Krankenkasse die Hospizbedürftigkeit prüfen und eine Kostenzusage erteilen.

Gerne können Sie telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Für Anmeldungen nutzen Sie bitte unseren Patientenbogen und faxen ihn uns ausgefüllt an die Faxnummer 069 299879-60 zurück.

Manchmal kann es sein, dass kein Platz frei ist. Daher gibt es die Möglichkeit, eine Anmeldung unverbindlich auf einer Warteliste zu führen. Wir setzen uns im Falle eines freien Platzes im Evangelischen Hospiz umgehend mit Ihnen in Verbindung.